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Das Museum Stutthof in Sztutowo. Deutsches Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis (1939-1945), verpflichtet sich, die Zugänglichkeit seiner Internetseite gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über den barrierefreien Zugang zu Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten.


DIGITALE ZUGÄNGLICHKEIT

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Internetseite  www.stutthof.org

Datum der Veröffentlichung der Internetseite: 15.11.2023

Datum der letzten Aktualisierung: 15.11.2023

Erklärung erstellt am: 29.07.2024

Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung der öffentlichen Einrichtung erstellt.

Die Internetseite entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die Barrierefreiheit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen, mit Ausnahme einiger Bilder ohne Alternativbeschreibungen, fehlender Audiobeschreibungen oder Alternativtexte für einige Videos.

Auf der Website implementierte Zugänglichkeitstools:

  • Schriftgröße vergrößern
  • Schriftgröße verkleinern
  • Graustufen
  • Hoher Kontrast
  • Negativer Kontrast
  • Heller Hintergrund
  • Unterstrichene Links
  • Lesbare Schrift

Standard-Tastenkombinationen sind auf der Website verfügbar.


Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Wenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit der Internetseite haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Zuständig ist der Koordinator für Barrierefreiheit, Andrzej Puszczewicz. Sie erreichen ihn per E-Mail unter dostepnosc@stutthof.org.

Sie können uns auch unter der Telefonnummer: 55 247 83 53 erreichen.

Über dieselben Kanäle können Sie auch Fragen zu Informationen stellen, die nicht Ihren Erwartungen hinsichtlich der Barrierefreiheit entsprechen, oder sich über mangelnde Barrierefreiheit beschweren.

Der Antrag muss enthalten:

  • Persönliche Daten der Person, die die Anfrage oder Beschwerde einreicht.
  • Eine Beschreibung der Informationen, die das Museum zur Verfügung stellen sollte, oder des betreffenden Zugänglichkeitsproblems.

Jede Person hat das Recht, die digitale Zugänglichkeit einer Internetseite, einer mobilen Anwendung oder eines ihrer Elemente zu verlangen. Sie können auch verlangen, dass Informationen über einen alternativen Zugang zur Verfügung gestellt werden, z.B. das Lesen eines nicht digital zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Videos ohne Audio-Beschreibung usw. Der Antrag sollte die persönlichen Daten der antragsstellenden Person enthalten und angeben, um welche Internetseite oder mobile Anwendung es sich handelt. Wenn die antragsstellende Person Informationen in einem alternativen Format benötigt, sollte sie auch die bevorzugte Art der Darstellung dieser Informationen angeben.

Die öffentliche Einrichtung sollte den Antrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Antrags beantworten. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, muss die öffentliche Stelle den*die Antragsteller*in unverzüglich darüber informieren, wann dem Antrag stattgegeben werden kann, wobei dieser Zeitraum zwei Monate ab dem Datum des Antrags nicht überschreiten darf. Kann die digitale Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden, kann die öffentliche Stelle eine andere Möglichkeit für den Zugang zu den Informationen vorschlagen.

Weigert sich die öffentliche Einrichtung, dem Antrag auf Gewährleistung der Zugänglichkeit oder auf Bereitstellung eines alternativen Zugangs zu den Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die digitale Zugänglichkeit der Internetseite, der mobilen Anwendung oder eines Elements der Internetseite oder der mobilen Anwendung einreichen.

Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens kann ein Antrag auch beim Menschenrechtskommissar eingereicht werden.

Link zur Website des Kommissars für Menschenrechte: https://bip.brpo.gov.pl/pl.


Bauliche Zugänglichkeit

Das Museum Stutthof in Sztutowo, deutsches Konzentrations- und Vernichtungslager der Nazis (1939-1945), befindet sich in der ul. Muzealna 6, 82-110 Sztutowo.

Das Museum Stutthof ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln – eine Bushaltestelle für Linien aus Elbląg und Gdańsk befindet sich ca. 200 Meter vom Museum entfernt – oder mit privaten Verkehrsmitteln zu erreichen.

Vor dem Museumseingang befinden sich 4 Parkplätze für Menschen mit Behinderungen. Für die Benutzung dieser Parkplätze ist ein Parkausweis erforderlich, der auf die Person (nicht auf das Fahrzeug) oder die Einrichtung ausgestellt ist. Die Parkplätze sind nicht genormt und können parallel zum Bordstein mit einer Fahrzeugseite zum Gehweg und der anderen Fahrzeugseite zur Fahrbahn geparkt werden.

Der Zugang zum Museum Stutthof für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erfolgt wie für alle anderen Besucher*innen über den Haupteingang.

Das Museum wird durch ein Drehkreuz betreten. Für Menschen im Rollstuhl, mit orthopädischen Hilfsmitteln oder mit Kinderwagen gibt es neben dem Drehkreuz einen weiteren Eingang. Um das Tor zu öffnen, muss die Klingel betätigt werden und das Tor wird vom Sicherheitsdienst des Museums geöffnet.

Auf der linken Seite befindet sich das Besuchsinformationszentrum. Das Besuchsinformationszentrum ist für Menschen im Rollstuhl mit Hilfe eines Treppenlifts zugänglich. Die Notwendigkeit der Benutzung des Treppenlifts kann im Voraus telefonisch oder per E-Mail beim Besuchsinformationszentrum oder bei Ankunft im Museum angemeldet werden.

Die Theke des Besuchsinformationszentrums ist abgesenkt und für Menschen im Rollstuhl zugänglich.

Rollstühle können für die Dauer des Besuchs kostenlos im Besuchsinformationszentrum ausgeliehen werden. Es stehen zwei Rollstühle zur Verfügung.

Die meisten Wege zwischen den Museumsexponaten bestehen aus Kopfsteinpflaster mit erheblichen Unebenheiten, aus Gehwegplatten mit Unregelmäßigkeiten oder Gras, was die Fortbewegung erschweren kann. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der größte Teil des Museumsgeländes in seinem ursprünglichen Zustand erhalten wurde.

Der Zugang zum Museumskino in der ehemaligen Kommandantur erfordert das Überwinden mehrerer Treppen. Für Menschen im Rollstuhl steht eine Rampe zur Verfügung.

Die Eingänge zu den Baracken, in denen die Exponate ausgestellt sind, sind mit Rampen für Rollstühle ausgestattet, aber es gibt relativ hohe Schwellen an den Eingängen zu den Baracken und im Inneren der Baracken. Innerhalb der Baracken ist genügend Platz, um herkömmliche Rollstühle (sowohl für Kinder als auch für Menschen mit Behinderungen) zu manövrieren.

Alle Rampen auf dem Museumsgelände bestehen aus Metall mit offener Gitterstruktur.

Das Gebäude des ehemaligen Krematoriums ist nur teilweise mit dem Rollstuhl zugänglich (erster Raum). Die anderen Räume sind über Treppen zugänglich.

Der Ausgang des Museums unterscheidet sich vom Eingang. Der Ausgang befindet sich direkt neben dem Parkplatz, entlang des Weges vom Denkmal des Kampfes und des Martyriums. Der Weg ist uneben und gepflastert.

Die Toiletten auf dem Museumsgelände sind für Menschen mit Behinderungen ausgestattet. Sie verfügt über ausreichend Bewegungsfreiheit, Handläufe und eine Rufanlage. Die Toiletten auf dem Museumsgelände verfügen jedoch nicht über Wickeltische für Kinder oder Erwachsene.

Die Toilette beim Parkplatz ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht geeignet.

Das Museum verfügt nicht über kontrastreiche Markierungen.

Besucher*innen können das Museum und alle zugänglichen Räume mit einem Assistenzhund oder einem Blindenhund betreten.


Zugänglichkeit von Kommunikation und Information

Das Museum ist nicht mit Induktionsschleifen ausgestattet.

Das Museum bietet keine Informationen in Brailleschrift.

Das Museum verfügt nicht über einen Dolmetscher für die polnische Gebärdensprache (PJM).

Die im Museumskino gezeigten Filme haben keine Audiodeskription oder Übersetzung in die Polnische Gebärdensprache (PJM).

Die Ausstellungsstücke sind nicht in leicht zu lesender und leicht verständlicher Sprache (ETR-System) beschrieben..


Weitere Informationen

Im Museum gibt es keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für großes Gepäck.

Fahrräder können kostenlos auf einem unbewachten, öffentlich zugänglichen Parkplatz auf dem Museumsgelände abgestellt werden. Der Parkplatz ist ganzjährig geöffnet, für Pkw und Busse ist das Parken kostenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Karte am Automaten auf dem Parkplatz.

Haustiere sind auf dem Museumsgelände nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden. Es gibt auch keinen ausgewiesenen Bereich, in dem Haustiere während des Besuchs untergebracht werden können.


Koordinator für Barrierefreiheit

Koordinator für Barrierefreiheit: Herr Andrzej Puszczewicz

e-mail: dostepnosc@stutthof.org/ andrzej.puszczewicz@stutthof.org

Telefonnummer: 55 247 83 53.