PRESSESPRECHER DES MUSEUMS
Das Erstellen von Pressematerialien auf dem Gelände des Museums Stutthof in Sztutowo darf nur in Absprache mit dem Pressesprecher des Museums erfolgen.
Łukasz Kępski – Pressesprecher des Museums
lukasz.kepski@stutthof.org
tel. +48 (55) 247 83 53 – 235; mobil: 537 012 670
Unterstützung des Museums Stutthof in Sztutowo
Fotografieren und Filmen auf dem Gelände des Museums
Pressematerial
Fotografieren und Filmen auf dem Gelände des Museums Stutthof in Sztutowo erfordert die Genehmigung des Museumsdirektors. Sie wird durch den Pressesprecher des Museums erteilt.
Das Fotografieren und Filmen ist innerhalb des Rundgangs durch das Museum erlaubt. Voraussetzung für den Erhalt einer Genehmigung ist die Verwendung des produzierten Materials in Projekten, die den Ruf der Opfer des KL Stutthof oder des Museums Stutthof nicht verletzen.
Spielfilm und fiktiver Film
Auf dem Gelände des Museums Stutthof in Sztutowo werden keine Genehmigungen für die Realisierung von Spielfilmen und fiktiven Produktionen erteilt.
Dokumentarfilm
Die Erstellung von Material für Dokumentarfilme bedarf der Genehmigung des Museumsdirektors. Die Zustimmung kann über den Pressesprecher eingeholt werden. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Drehgenehmigung ist eine schriftliche Information über das Thema des Films und das Ausfüllen des entsprechenden Antrags. Werden diese Angaben nicht gemacht, wird die Zustimmung zu den Dreharbeiten verweigert.
Filmen mit einer Drohne
Das Museum Stutthof in Sztutowo befindet sich in der Grenzzone und der Luftfahrtzone TSA 16E. Daher muss der Einsatz von Drohnen und anderen Fluggeräten von der Luftfahrt oder den Militärbehörden genehmigt werden. Die Person, die eine solche Genehmigung einholt, muss sich mit dem Pressesprecher des Museums in Verbindung setzen, um die Einzelheiten des gesamten Projekts zu besprechen. Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Drehgenehmigung ist die schriftliche Angabe des Filmthemas und das Ausfüllen des entsprechenden Antrags. Werden diese Angaben nicht gemacht, wird die Zustimmung zu den Dreharbeiten verweigert.
Regeln für Drohnenflüge auf dem Gelände des Museums Stutthof in Sztutowo.
zum Download: